Corona

Am Freitag, den 13. März 2020 beschließt die hessische Landesregierung, die Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Montag, den 16. März wegen Corona zu schließen.

Die Kinder werden von ihren Lehrerinnen mit Aufgaben für zu Hause versorgt.

Kinder, deren beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, haben Anspruch auf Notbetreuung in der Schule.

Nach und nach werden mehr Berufe zu den systemrelevanten Gruppen gezählt und es reicht, wenn ein Elternteil in einem dieser Berufe arbeitet, um die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Die Notbetreuung wird auch während der Osterferien aufrecht erhalten.

Nach den Osterferien bleibt es nach wie vor beim Homeschooling.

Auch Kinder von Alleinerziehenden und Lehrerkinder können die Notbetreuung besuchen.

Ab 20. April sollten die Viertklässler wieder zur Schule kommen – in kleineren Lerngruppen. Diese Entscheidung wird jedoch aufgrund einer Klage freitags vor dem Schulstart rückgängig gemacht.

Ab dem 18. Mai dürfen schließlich die Viertklässer wieder zum Unterricht gehen. Hierzu werden sie in zwei Gruppen aufgeteilt und parallel unterrichtet.

Ab dem 2. Juni dürfen alle Kinder wieder zur Schule kommen. Allerdings nur für 6 Stunden pro Woche verteilt auf 2 Tage. Die ersten beiden Jahrgänge werden hierzu in 4 Gruppen geteilt, die Klassen 3 und 4 wurden halbiert.

An den Tagen, an denen die Kinder nicht zur Schule kommen, arbeiten sie weiterhin an Aufgaben, die ihnen die Lehrerinnen für zu Hause zusammenstellen.

Ganztagskinder haben an ihren Unterrichtstagen Anspruch auf Betreuung und auch die Notbetreuung findet weiterhin parallel zum Unterricht statt.

Für eine so kleine Schule wie unsere stellt dies eine große logisitische, räumliche und personelle Herausforderung dar. Vielen Dank an alle Beteiligten!!!