Testpflicht und Wechselunterricht

Noch vor den Osterferien bestand die vage Aussicht auf gemeinsamen Unterricht nach den Ferien, begleitet durch freiwillige Tests bei Kindern und Personal, wie es an einigen Modellschulen erprobt worden war.

In den Ferien beschloss die hessische Landesregierung dann jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Zahlen, dass es vorerst keine weitere Öffnung der Schulen geben wird.

Das bedeutet, dass die Grundschulen weiterhin im Wechselunterricht bleiben.

Neu ist, dass nun ein negativer Corona-(Schnell-)Test Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und für das Arbeiten an Schulen ist. Hierfür müssen alle, die in der Schule aktiv sind, entweder einen Schnelltest in der Schule machen oder die Bescheinigung über einen negativen Bürgertest vorweisen, die nicht älter ist als 72 Stunden.

Ein weiterer Unterschied zur Zeit vor den Ferien ist die erneute Aussetzung der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder schriftlich vom Präsenzunterricht abmelden können. Diese Kinder bekommen dann die Aufgaben, die die anderen in der Schule machen, für zu Hause. Die Lehrerinnen informieren die Eltern und Kinder über den Lernstoff, der im Unterricht behandelt wird. Für Fragen können Sie sich an die Klassen- oder Fachlehrerin wenden, eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Vermittlung neuer Lerninhalte werden wir jedoch nicht leisten können.